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Allgemeine Verkaufs‐, Liefer‐ und Zahlungsbedingungen
für den Kauf von Hard und – software, Peripherie,
Verbrauchsmitteln,
Telekommunikationsgeräten und Dienstleistungen
der Firma „Computer Meier“, Inhaber Stefan Meier
Düdenbütteler Strasse 11, 21726 Heinbockel, Telefon: 04144 –
230744, Fax 04144 – 230745
1.
Allgemeines
Für die
Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes
von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.
Gegenstand dieser Bedingungen sind der Verkauf und die Vermietung jeglicher von
uns vertriebenen Hardware und Software nebst allem Zubehör und
Verbrauchsmitteln, sowie die von uns erbrachten Dienstleistungen.
2.
Angebote und Vertragsabschluss
Unsere
Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. An die in
unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns 2 Wochen nach dem Datum der
Angebotsabgabe gebunden, sofern nicht etwas anderes vermerkt ist.
Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder –ergänzungen und sämtliche sonstigen
Vereinbarungen/Erklärungen werden für uns erst verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
3.
Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer
Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw.
Lieferanten.
Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Anleitungen etc. der Hersteller
bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir
dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.
Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion von Hard- und
Softwarebestandteilen miteinander haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung
von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame
Auflistung auf Angeboten, Lieferscheinen etc. beinhaltet keine Zusicherung in
diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und
bei der Auslieferung dienen der Kundeninformation und sind keine Zusicherungen
im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist und
ein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.
4.
Gewährleistung und Haftung
Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferung oder Mengenabweichungen sind,
soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. der Programme
schriftlich bei „Computer Meier“ geltend zu machen. Im Falle von Beanstandungen
ist auf unseren Wunsch die Lieferung in Originalverpackung unter Angabe der
Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.
Die Gewährleistungszeit für Hardware, Software, Peripherie und sonstige durch
„Computer Meier“ vertriebene Produkte beträgt grundsätzlich bei gewerblichen
Käufern 12 Monate ab Kaufdatum, bei privaten Käufern 24 Monate ab Kaufdatum,
sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret
gelieferten Programm.
Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses
grundsätzlich keinen Einfluss auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge,
sofern für das defekte Teil kompatible Austauschware lieferbar ist.
„Computer Meier“ haftet nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang
mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen
derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde
verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter
Hard- und Softwareteilen an uns, eine komplette Datensicherung vorzunehmen.
Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht von uns
genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen lässt,
dass nicht von uns oder vom Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist.
Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder
Pflegevertrages hat der Kunde nur originale, fabrikneue Datenträger,
Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von
uns vertriebenen Qualitätsniveau und den Herstelleranforderungen entspricht.
Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nicht anderes
ausdrücklich vereinbart ist.
„Computer Meier“ übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen
Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere
Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, positiver
Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung, sofern nicht wegen Vorsatzes
der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Bei leichter Fahrlässigkeit
haften wir in allen Fällen höchstens bis zu dem Gesamtbetrag, der dem
Auftragswert bei Vertragsabschluss entspricht.
Unsere Haftung aus positiver Vertragsverletzung verjährt in jedem Fall
spätestens in 2 Jahren. Dem Kunden von Software bzw. einer diesbezüglichen
Lizenz ist bekannt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik Software nicht
fehlerfrei sein kann.
5.
Lieferzeit
Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und
beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen
setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine
Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Anderenfalls
verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden
Zeitraum.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.
Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder
in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere
außergewöhnliche Umstände eine Frist oder Terminüberschreitung verursacht wird
und dies dazu führt, dass wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird
unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle informiert,
sobald wir davon Kenntnis erhalten. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt
zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung
für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne
Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist
schriftlich zu erklären. Etwaige Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft
nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese
beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet
wird, höchstens auf den Kaufpreis des Gerätes oder Geräteteils, das wegen nicht
rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.
6.
Gefahrübergang
Die Gefahr
der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferten
Waren geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Als Übergabe gilt die Absendung
bei uns, wenn der Kunde die Versandkosten trägt, sei es auch als Bestandteil des
Gesamtkaufpreises.
7.
Besondere Zahlungsbedingungen
Der Kunde
kann nur aufrechnen mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und
Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis. Kommt der
Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann „Computer Meier“ pauschalierten
Verzugsschaden in Form von 5 Prozent Zinsen über dem jeweiligen LRG-Satz der
Europäischen Zentralbank verlangen, sofern uns kein nachweisbar höherer Schaden
entsteht.
Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz
wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
8.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferten Waren und Programme bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum.
Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir
Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus
dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum
Rechnungswert der übrigen Ware. Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware
verarbeitet ist.
Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin,
auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom
Vertrag.
Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren; er
darf sie insbesondere nicht aus Deutschland ausführen.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist „Computer Meier“ berechtigt, auch ohne
Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die
einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
„Computer Meier“ ist berechtigt, über die heraus verlangte Lieferung nach
Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Kunden binnen üblicher
Lieferfrist neu zu beliefern. Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen
gelten die Eigentumsvorbehälte von „Computer Meier“. Für den Fall des Rücktritts
und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien
herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten
ist.
9.
Preise und Mietzahlungen
Alle
Preise verstehen sich ab Lager.
Die Preise für die Waren und Geräte schließen die Kosten für die übliche
Verpackung mit ein.
Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und
Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen
durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal erfolgt auf
gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht Anderes ausdrücklich
vereinbart wurde.
Wird eine Ware oder ein Programm bzw. beides zur Probe an Kunden überlassen,
beträgt die kostenlose Probezeit 1 Kalenderwoche, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf einer Kalenderwoche ab dem Zeitpunkt
der Überlassung wird für jeden angefangenen Monat eine Mietzahlung in Höhe von 5
Prozent des Auftragswertes bei einem Auftragswert bis 10.000,- € und in Höhe von
3 Prozent bei einem Auftragswert von mehr als 10.000,- € fällig, sofern nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die vorgenannten Mietzahlungen können nach schriftlicher Vereinbarung auf den
Kaufpreis angerechnet werden.
Bei Beratungen in Fragen der Hard- und/oder Software, die über eine reine
Produktinformation hinausgehen, wird bei Nicht-Zustandekommen eines
Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5 Prozent der im Angebot stehenden Hard-
und/oder Softwarepreise als Beratungshonorar fällig.
10.
Schlussbestimmungen
Sollte
eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die
übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen
Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz von „Computer
Meier“.
Stand: 04.09.2003
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